Meine Kerntätigkeit aus den Leistungsphasen 6-8 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist die Objektüberwachung oder auch Bauleitung. Als „Sachwalter des Bauherrn“ werden die Baubeteiligten durch mich koordiniert. Als Bauleiter wahre ich die Interessen des Bauherrn gegenüber den ausführenden Unternehmen.
Nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure lauten die einzelnen Leistungen
Die folgenden klassischen Leistungsphasen gehören ebenfalls zum Leistungsbild
Mediatorentätigkeiten
Kontaktieren Sie mich für den Fall, dass Bauabläufe Ihrer Projekte gestört sind und die Kommunikation mit Ihren Vertragspartnern nicht zufriedenstellend verläuft. Ich berate Sie hinsichtlich Ihrer Rechte als Auftraggeber nach BGB und VOB vor Abnahme und innerhalb der Gewährleistungsfrist.
In den laufenden Bauprozessen, vom Beginn der Planung bis hin zur Ausführung treffen unterschiedliche Interessen und Ansichten der Baubeteiligten aufeinander. Diese Tatsache führt oft zu gestörten Bau- und Projektabläufen. Dabei gerät nicht selten das Konstrukt aus Planung, Kosten, den Bauzeiten und der erwarteten Qualität in Schieflage.
Als Mediator begleite ich die Beteiligten fachlich auf dem Weg zu einer einvernehmlichen Lösung
Im Bereich von sachverständigen Tätigkeiten